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Technical Occupation Permit

Das Budget 2026-27 hat im Rahmen des Programms Work and Live eine Kategorie Technical des Occupation Permit eingeführt, um die Anwerbung ausländischer Fachkräfte über zwischenstaatliche Vereinbarungen zu erleichtern. Das EDB hat den operativen Rahmen geprüft und integriert die Genehmigung in seine Systeme.

Aufenthalt

Die Voraussetzungen und Richtlinien für das Technical Occupation Permit sind vom EDB noch nicht veröffentlicht. Diese Seite wird sie enthalten, sobald sie vorliegen. Bis dahin stellt eine Fachkraft mit mauritischem Arbeitgeber den Antrag in der Kategorie Professional.

Auf einen Blick

Die wichtigsten Angaben: Technical Occupation Permit
EingeführtBudget 2026-27, im Rahmen des Programms Work and Live
ZweckStrategische Anwerbung ausländischer Fachkräfte über zwischenstaatliche Vereinbarungen
StatusOperativer Rahmen Mitte 2026 vom EDB-Vorstand geprüft; Richtlinien ausstehend
Alternative heuteDas Occupation Permit für Angestellte mit einem Mindestgrundgehalt von 50.000 MUR monatlich

Die Voraussetzungen werden vom Economic Development Board festgelegt und mit jedem Staatsbudget überarbeitet. Die Angaben auf dieser Seite folgen den Occupation Permit Guidelines des EDB nach Section 5(2)(ca) des Economic Development Board Act 2017 in der nach dem Budget 2026-27 überarbeiteten Fassung und wurden zuletzt im September 2026 geprüft. Vor der Vorbereitung eines Antrags bestätigen wir die geltenden Kriterien beim EDB.

Was bekannt ist

Das Budget beschreibt die Kategorie als Mittel strategischer Anwerbung im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen, was darauf hindeutet, dass sie auf Sektoren zielt, in denen der Staat vereinbart hat, technisches Personal in größerer Zahl ins Land zu holen, und nicht auf einzelne Antragsteller. Ob einzelne Fachkräfte oder private Arbeitgeber sie nutzen können, ist noch offen.

Was jetzt zu tun ist

Wenn Sie eine Fachkraft mit einem Angebot eines mauritischen Arbeitgebers sind, ist das Professional Permit die richtige Wahl, und es steht heute offen. Wenn Sie als Arbeitgeber oder Branchenverband eine zwischenstaatliche Vereinbarung erwägen, beraten wir zum Rahmen, sobald das EDB ihn veröffentlicht.

Nicht sicher, ob das die richtige Aufenthaltsmöglichkeit ist?

Die meisten verlassen das erste Gespräch mit einer anderen Aufenthaltsmöglichkeit als der, mit der sie gekommen sind. Nach einem einstündigen Beratungsgespräch wissen Sie, welche Genehmigung zu Ihrer Situation passt, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie lange das Verfahren voraussichtlich dauert.